An der Musikhochschule Lübeck ist zum 1. Februar 2026 eine Teilzeitstelle (50% Arbeitszeit mit einer Lehrverpflichtung gemäß
§ 7 (2) Lehrverpflichtungsverordnung von 12 Semesterwochenstunden) als
zu besetzen. Sie ist zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren, eine anschließende Entfristung ist geplant. Eine Abordnung auf eine A 13 Stelle ist möglich.
• Durchführung von Lehrveranstaltungen im Bereich der Didaktik und Praxis des Gruppenmusizierens (schulische und außerschulische Kontexte)
• Weiterentwicklung und Profilbildung des Gruppenmusizierens in den Studiengängen Musik Vermitteln in Richtung einer diversitätssensiblen Musizierpraxis/Community Music
• Entwicklung und Durchführung von Musikprojekten, -workshops und -veranstaltungen (in Kooperation mit Schule und außerschulischen Partner:innen)
• Koordination und Weiterentwicklung des Studienangebots im Bereich des Gruppenmusizierens und der musikalischen Breitenbildung
• Ansprechpartner:in für Inklusion
• Mitarbeit in Gremien
• Prüfungstätigkeit
Voraussetzungen
• Abgeschlossenes musikpädagogisches Hochschulstudium (Musikpädagogik, Musikvermittlung, Instrumental- und Gesangspädagogik, Elementare Musikpädagogik, Community Music)
• Erfahrungen und Kenntnisse inklusiver und partizipativer Methoden der Musikvermittlung
• Nachgewiesene Berufserfahrung im Bereich Gruppenmusizieren in schulischen und außerschulischen Kontexten
• Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Projekten, Workshops oder Fortbildungen im Bereich des Gruppenmusizierens
• Kommunikations-, Team- und Organisationsfähigkeit
• Bereitschaft zur eigenen Weiterbildung, zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformate
Wünschenswert
• Praktische Erfahrungen in der Community Music
• Erfahrung in der Arbeit in Hochschulen oder in Projekten mit Hochschulbeteiligung
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen und persönlichen Voraussetzungen und kann bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L gewährt werden. Bei einer Abordnung aus dem Landesdienst S-H finden die Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Anwendung.
Darüber hinaus bieten wir:
Die MHL setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Musikhochschule Lübeck ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Musikhochschule Lübeck. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Wir möchten die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen in der Musikhochschule fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.