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An der Musikhochschule Lübeck ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle (50% Arbeitszeit mit einer Lehrverpflichtung gemäß § 7 Abs. 2  Lehrverpflichtungsverordnung von 12 SWS) als

Lehrkraft für besondere Aufgaben (m/w/d) im Fach Gesang

Vergütung

Entgeltgruppe 13 TV-L

Umfang

Teilzeit mit 50%

Befristung

zunächst auf zwei Jahre befristet

Beginn

Ab sofort


zu besetzen. Sie ist zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren, eine anschließende Entfristung ist geplant.

Ihre Aufgaben:

Die Musikhochschule Lübeck sucht eine künstlerisch und pädagogisch qualifizierte Persönlichkeit für den Haupt- und Nebenfachunterricht im Fach Gesang, in den Studiengängen „Musik Vermitteln“.

Anforderungsprofil:

Für die ausgeschriebene Stelle wird ein einschlägiger Hochschulabschluss (Diplom oder Master) vorausgesetzt. Fachspezifische Lehrerfahrung ist erwünscht. Die/der Stelleninhaber/in arbeitet an der Studienorganisation mit.

Da die Aufgaben in der Lehre künstlerischen Unterricht sowohl im Haupt- als auch im Nebenfach umfassen, ist neben hoher künstlerischer Expertise, eine große methodische-didaktische Breite erforderlich. Wünschenswert sind stilistische und pädagogische Offenheit.

Geboten wird:

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung richtet sich nach den tariflichen und persönlichen Voraussetzungen und kann bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L gewährt werden.

Darüber hinaus bieten wir:

  • eine interessante, vielfältige und gemeinwohlorientierte Tätigkeit an einer international renommierten Hochschule
  • ein kulturell inspirierendes, internationales Arbeitsumfeld; Kontakt zu Menschen aller Altersgruppen mit künstlerischen Interessen
  • ein freundliches Arbeitsklima mit flacher Hierarchie und kurzen Entscheidungswegen
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
  • das Deutschlandticket für 25,10 € pro Monat sowie eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV
  • vielfältiges Betriebssportangebot über den Hochschulsport (www.hochschulsport-luebeck.de)

Die MHL setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Musikhochschule Lübeck ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Musikhochschule Lübeck. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Wir möchten die Vielfalt der Biografien und Kompetenzen in der Musikhochschule fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.

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